Geschäftsordnung des Bundesvorstandes
§1 Vorstandssitzungen
Der Vorstand hältgrundsätzlich monatlich, mindestens jedoch alle drei Monate, Vorstandssitzungen ab.
§2 Einladung zu Vorstandssitzungen
Grundsätzlich wird während der Vorstandsitzung der Termin für die nächste Vorstandssitzung beschlossen und im Sitzungsprotokoll veröffentlicht. Ist keine reguläre Vorstandssitzung angesetzt, wird zu dieser öffentlich, mit einer Frist von 3 Tagen auf der Internetpräsenz der Partei eingeladen.
§3 Tagesordnung
Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung beschlossen. Tagesordnungspunkte (TOPs) können auf der vorläufigen Tagesordnung eingetragen werden. Jeder TOP muss mit dem Namen des Person gekennzeichnet sein, die ihn erstellt hat. TOPs ohne Kennzeichnung müssen vom Vorstand nicht besprochen werden.
§4 Anträge zu einer Vorstandssitzung
Antragsberechtigt ist jedes Parteimitglied der DOS Partei. Anträge sind bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung als E-Mail an vorstand@dospartei.de zu schicken oder über das entsprechende Formular einzureichen und mit dem Namen der Antragstellerin oder des Antragstellers zu kennzeichnen. Antragstellende, die anonym auftreten möchten, müssen dies bei Antragseinreichung anzeigen.
§5 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Der Vorstand tagt grundsätzlich öffentlich. Er kann beschließen, Vorstandssitzungen im Einzelfall ganz oder teilweise nichtöffentlich durchzuführen. Ein solcher Beschluss ist öffentlich zu begründen.
§6 Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch eine Sitzungsleitung geleitet. Diese wird durch die anwesenden Vorstandsmitglieder zu Beginn einer Sitzung bestimmt. Die Sitzungsleitung moderiert die Sitzung. Rederecht haben alle Vorstandsmitglieder und Personen, die vom Sitzungsleiter dieses erteilt bekommen.
§7 Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Bundesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Stimmabgabe erfolgt namentlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Änderungen an dieser GO werden mit einer absoluten Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen.
§8 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Sitzungsprotokoll angefertigt. Dieses muss die folgenden Punkte enthalten:
- Beginn
- Ort
- anwesende Vorstände
- Versammlungsleitung
- Protokollführer
- Beschlussfähigkeit
- Tagesordnung
- die seit der letzten Sitzung getätigten Umlaufbeschlüsse
- die seit der letzten Sitzung getätigten Finanzbeschlüsse
- Anträge
- Beschlüsse,
- Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder
- Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes
- bei Festlegung den Termin und Ort der nächsten Sitzung
- Ende.
Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird die Protokollführung durch die anwesenden Vorstandsmitglieder bestimmt. Das Protokoll ist bei der nächsten Sitzung vom Vorstand zu bestätigen. Das angefertigte Protokoll ist, in seiner vorläufigen Version, innerhalb von sieben Tagen auf der Internetpräsenz des Vorstandes oder der Partei zu veröffentlichen.
§9 Umlaufbeschlüsse zwischen den Bundesvorstandsitzungen
Der Vorstand hat das Recht Anträge zwischen den Vorstandssitzungen an “vorstand@dospartei.de“ entgegen zu nehmen und abzustimmen.
Umlaufbeschlüsse werden mit einer absoluten Mehrheit gefasst. Erreicht ein Beschluss zwischen zwei Vorstandssitzungen nicht die nötige Anzahl abgegebener Stimmen, so wird dieser als allgemeiner Antrag in der nächten Vorstandssitzung behandelt.
Abgestimmte Umlaufbeschlüsse sind in der folgenden Vorstandssitzung entsprechend im Protokoll zu veröffentlichen.
§10 Finanzbeschlüsse
Finanzausgaben und -budgets, außerhalb einer Vorstandssitzung, bis zu einer Höhe von 250€ können durch die Schatzmeisterin oder bei ihrer Nichterreichbarkeit durch ihre Vertretung zusammen mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern beschlossen werden. Der Beschluss wird im nächsten Vorstandsprotokoll veröffentlicht.
Über finanzielle Angelegenheiten bis 20€ kann jedes Vorstandsmitglied zwischen den Sitzungen in Eigenverantwortung entscheiden. Diese Entscheidung muss auf der nächsten ordentlichen Sitzung bestätigt werden.
§10a Finanzbeschlüsse & Anträge – Detailregelungen
a) Finanzanträge und -budgets haben – falls nicht anderslautend explizit beschlossen – grundsätzlich lediglich eine Verfügbarkeitsdauer von 6 Monaten ab Freigabe durch den Bundesvorstande. Rechnungen, welche nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, sind nicht mehr durch den Beschluss gedeckt. Bei postalischem Versand gilt das Datum des Poststempels; bei Einreichung per E-Mail gilt das Datum der Mail. Es ist möglich einen Antrag auf Verlängerung der Verfügbarkeitsdauer an den Vorstand zu stellen, sowie bereits im Finanzantrag eine abweichende Verfügbarkeitsdauer zu beantragen.
b) Finanzanträge und -budgets sind stets in der Betragshöhe zu limitieren.
c) Die Verfügbarkeitsdauer sowie die Limits des jeweiligen Budgets werden durch das Protokoll der Vorstandes festgehalten. Anträge, welche diesen protokolarischen Anspruch nicht erfüllen, gelten als ungültig und müssen nicht erstattet werden.
d) Das in §10a benannte Verfahren gilt ebenso für nicht-öffentliche Beschlüsse.
§11 Protokolle nicht öffentlicher Sitzungsteile
Über den nichtöffentlichen Sitzungsteil wird ein Protokoll geführt. Dieses ist in einem gesicherten Bereich zu archivieren.
§12 Gutachten und Rechtsauskünfte
Eine Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens oder einer Rechtsauskunft wird öffentlich dokumentiert. Gutachten werden, sobald sie eingetroffen sind und soweit das datenschutzrechtlich möglich ist, vom Vorstand unmittelbar auf dem Vorstandsportal veröffentlicht und im Nachgang kommentiert.
§13 Aufgabenverteilung im Vorstand
Das jeweilige Vorstandsmitglied ist für den ihm zugeteilten Bereich verantwortlich und kann die dafür nötigen kurzfristigen Beschlüsse selbständig entscheiden, sofern sie nicht durch die Satzung oder diese Geschäftsordnung anderweitig zu entscheiden sind. Die in Klammer angegebenen Personen sind die Stellvertreter*innen.
- Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit
- Facebook Dirk Pullem (Micheal Kailuweit, Dirk Pullem)
- Twitter Magdalena Zenglein-Markert (Micheal Kailuweit, Dirk Pullem)
- Homepage Magdalena Zenglein-Markert (Dirk Pullem)
- NGOs Torsten Sommer (Michael Kailuweit)
- Presse Torsten Sommer (Michael Kailuweit)
- DOS Themenabend Michael Kailuweit (Magdalena Zenglein-Markert)
- Innerparteiliches
- Bildung Magdalena Zenglein-Markert (Oliver Pagel)
- Struktur Torsten Sommer (Dirk Pullem)
- Wissensmangement Magdalena Zenglein-Markert
- IT Magdalena Zenglein-Markert (Torsten Sommer)
- Kommunikation zu Mandatsträgern Michael Kailuweit (Torsten Sommer)
- Organisation der politischen Willensbildung Torsten Sommer
- Schatzmeisterei Andrea Wille (Torsten Sommer)
- Verwaltung Dirk Pullem (Magdalena Zenglein-Markert, Andrea Wille)
- Wahlkampforganisation Michael Kailuweit (Torsten Sommer)
- Organisatorisches
- Kalender Magdalena Zenglein-Markert (Torsten Sommer)
- Protokolle Oliver Pagel (Magdalena Zenglein-Markert)