Hallo zusammen,
hiermit lade ich Euch herzlich ein zu unserer 2. Mitgliederversammlung 2020. Dabei sind alle Mitglieder, die ihren aktuellen Mitgliedsbeitrag gezahlt haben stimmberechtigt. Bitte beachtet, dass wir die Versammlung online durchführen werden. Geheime Abstimmungen werden daher nicht möglich sein.
Alle weiteren Infos zur Veranstaltung:
Sonntag, 22. November 2020
Beginn: 14:00 Uhr
Geplantes Ende: 17:00 Uhr
Ort: https://konferenz.dospartei.de/b/dir-tjt-sub-omw
Informationen zur Akkreditierung erhaltet Ihr in einer separaten Mail.
TOP 1: Eröffnung durch die Vorsitzenden und Begrüßung
TOP 2: Wahl der Versammlungsämter, Zulassung von Presse, Streaming, Ton- und Filmaufnahmen, sowie deren Veröffentlichung
TOP 3: Beschluss der Tages- und Wahlordnung
TOP 4: Anträge
TOP 4.1 Satzungsänderungsanträge
4.1.1. Änderung des §8.11
4.1.2. Änderung des §5.3
4.1.3. Änderung des §4.6
4.1.4. Änderung des §8.13
4.1.5. Änderung des §6.2
4.1.6. Änderung des §8.9
4.1.7. Änderung des §1.2
TOP 4.2 Änderung der Schiedsgerichtsordnung
4.2.1. Ergänzung des §4
TOP 4.3 Änderungen der Finanzordnung
4.3.1. Änderung des §1 der Finanzordnung
TOP 5: Sonstiges
TOP 6: Schließen des Parteitages und Verabschiedung
Über eine rege Teilnahme würden wir uns natürlich freuen!
Für den Vorstand
Dirk Pullem
Die Anträge im Wortlaut:
4.1. Satzungsänderungsanträge
4.1.1.
In der Satzung wird der Paragraph 8.11. geändert, neuer Wortlaut:
Anträge auf Auflösung oder Verschmelzung mit einer anderen Partei benötigten eine ¾ Mehrheit der Abstimmenden eines Bundesparteitages. Wird eine Auflösung oder Verschmelzung beschlossen muss diese durch eine Urabstimmung mit 2/3 Mehrheit bestätigt werden. Diese Urabstimmung muss binnen 6 Monaten nach Beschluss des Bundesparteitages durchgeführt werden.
4.1.2.
In der Satzung wird in § 5.3. zwischen Satz 2 und Satz 3 folgende zwei Sätze eingefügt:
Bei Ordnungsmaßnahmen, die die Auflösung eines Gebietsverbandes beinhalten, muss die Auflösung über eine Urabstimmung des die Ordnungsmaßnahme aussprechenden Gebietsverbandes mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Diese Urabstimmung muss binnen 6 Monaten nach Beschluss der Mitgliederversammlung durchgeführt werden.
4.1.3.
Der $4.6. wird mit dem folgenden Satz ergänzt:
Gegen einen durch das Bundesschiedsgericht verhängten Parteiausschluss kann bei der Berufungskommission Einspruch eingelegt werden.
4.1.4.
Der §8.13. wird folgendermaßen geändert:
Die Mitglieder-/Delegiertenversammlung wählt die Mitglieder des Schiedsgerichtes und der Berufungskommission.
4.1.5.
Der §6.2. wird durch den folgenden Passus ersetzt:
Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.
4.1.6.
Der §8.9. wird durch folgenden Passus ersetzt:
Abstimmungen über Anträge, Programmanträge, Parteiprogramme, die Beitragsordnung und die Schiedsgerichtsordnung werden mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden getroffen.
4.1.7.
Der §1.2. wird durch folgenden Passus ersetzt:
Kurzbezeichnung: DOS Partei
4.2. Änderungen der Schiedsgerichtsordnung
4.2.1.
Der §4 der Schiedsgerichtsordnung wird durch den folgenden Punkt (k) ergänzt:
(k) Wird Einspruch gegen ein durch das Bundesschiedsgericht verhängten Parteiausschluss eingelegt, entscheidet die Berufungskommission letztinstanzlich über diesen Einspruch.
4.3. Änderungen der Finanzordnung
4.3.1.
Der §1 der Finanzordnung wird durch den folgenden Passus ersetzt:
Allgemeines
Diese Finanzordnung ist Bestandteil der Satzung. Beschlüsse über die Änderung der Finanzordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.